Was kostet eine Hausverwaltung? Preise 2026 im Vergleich
Hausverwaltung kostet in Deutschland meist zwischen 20 und 40 € netto je Wohneinheit im Monat, im Schnitt rund 35 € netto. Dazu kommen bei vielen Verwaltungen Mehrwertsteuer, Mindestvergütungen und Zuschläge. EHB rechnet anders: 42 € je Einheit im Monat als Endpreis inklusive Mehrwertsteuer, das entspricht 35,29 € netto. Diese Seite zeigt, wie der Preis im Markt liegt und was er konkret bedeutet.
Die marktüblichen Sätze und unser Endpreis
| netto je Einheit | brutto je Einheit | |
|---|---|---|
| Marktdurchschnitt laut Preis-Ratgebern | ca. 35 € | ca. 41,65 € |
| EHB Verwaltung | 35,29 € | 42 € |
Unser Preis liegt also mitten im Markt, die Spanne reicht in den Ratgebern von 20 bis 40 € netto. Der Unterschied steckt nicht in der Höhe, sondern in der Art der Kalkulation: ein Preis, brutto, je Einheit. Keine Staffeln, keine automatische Erhöhung. Stellplätze kosten 8 € im Monat. Bei der Mietverwaltung gibt es keine Mindestvergütung, bei der WEG-Verwaltung sind es mindestens 350 € im Monat. Nach zwölf Monaten Erstlaufzeit ist der Vertrag monatlich kündbar.
Warum rechnen wir brutto?
Die meisten Privateigentümer können die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Ein Netto-Angebot von 35 € klingt deutlich günstiger als unsere 42 €, kostet Sie am Ende aber 41,65 € und liegt damit fast gleichauf. Deshalb nennen wir gleich die Zahl, die tatsächlich von Ihrem Konto abgeht. Vergleichen Sie Angebote immer auf Brutto-Basis und fragen Sie nach Mindestvergütung und Sonderleistungskatalog, dort verstecken sich die Unterschiede.
Beispielrechnung: 1, 6 und 20 Einheiten
| Objekt | im Monat | im Jahr |
|---|---|---|
| 1 vermietete Eigentumswohnung (Mietverwaltung) | 42 € | 504 € |
| WEG mit 6 Einheiten (Mindestvergütung greift) | 350 € | 4.200 € |
| WEG mit 20 Einheiten und 10 Stellplätzen | 920 € | 11.040 € |
Bei einer WEG trägt die Gemeinschaft die Vergütung über das Hausgeld. Ab neun Einheiten entfallen auf die einzelne Wohnung 42 € im Monat, kleinere Gemeinschaften zahlen die Mindestvergütung von 350 € im Monat. Bei der Mietverwaltung sind die Kosten für Sie als Vermieter Werbungskosten und mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung.
Was ist im Preis enthalten?
- Mietverwaltung: Mieteingang, Buchhaltung und Mahnwesen, monatliche Auszahlung mit Übersicht, jährliche prüffähige Betriebskostenabrechnung, Koordination von Reparaturen und Handwerkern, fester Ansprechpartner für Sie und Ihre Mieter.
- WEG-Verwaltung: Eigentümerversammlung, Beschlussumsetzung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Hausgeld und Rücklagen auf Konten der Gemeinschaft.
Gelder laufen über Treuhandkonten auf den Namen des Eigentümers beziehungsweise der Gemeinschaft. Provisionen oder Rückvergütungen von Handwerkern, Versicherern oder Vermittlern nehmen wir nicht. Bei einer Neuvermietung nennen wir Ihnen einen unabhängigen Partner, auch dafür fließt keine Provision an uns.
Worauf sollten Sie beim Preisvergleich achten?
- Netto oder brutto: Rechnen Sie Netto-Angebote immer mal 1,19, erst dann sind sie mit einem Endpreis vergleichbar.
- Mindestvergütung: Bei kleinen Objekten kann sie den Preis je Einheit deutlich erhöhen. Bei uns gilt sie nur für die WEG-Verwaltung und beträgt 350 € brutto im Monat, die Mietverwaltung hat keine.
- Sonderleistungen: Fragen Sie nach dem Katalog und den Stundensätzen, bevor Sie unterschreiben.
- Laufzeit und Erhöhungen: Achten Sie auf Indexklauseln und lange Bindungen. Unser Vertrag ist nach zwölf Monaten monatlich kündbar.
Mehr zum Standort finden Sie auf den Seiten Hausverwaltung Dortmund und Hausverwaltung Köln, zum Wechsel im Ratgeber Verwalterwechsel.
Angebot mit Endpreis für Ihr Objekt
Sie bekommen den Vertrag mit allen Zahlen, keine Überraschungen nach der Unterschrift. Wir verfügen über die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO (Stadt Dortmund, Ordnungsamt, erteilt am 04.05.2026).
Angebot mit Endpreis anfordernMarktspannen aus öffentlich zugänglichen Preis-Ratgebern für Miet- und WEG-Verwaltung, Stand September 2026. Regionale Abweichungen sind möglich. Steuerliche Aussagen ersetzen keine Beratung durch Ihre Steuerberatung.